Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluss: AM und L), ab 18 Jahre (bei Begleitendes Fahren 17 Jahre)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)
Klasse B96
Vorbesitz: B (Einschluss: AM und L), ab 18 Jahre (bei Begleitendes Fahren 17 Jahre)
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.
Klasse BE
Vorbesitz: B (Einschluss: AM und L), ab 18 Jahre (bei Begleitendes Fahren 17 Jahre)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.